WEG-Verwaltung Zertifikat_1 Zertifikat_2
Wichtige Vorbemerkung:
Die Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen
Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine
ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar
ohne ein ausführendes Organ – den Verwalter. Nach § 20
WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen
werden.
Die Verwaltung nach
dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum,
sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des
Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken
genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst.
Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen,
muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen.
Der Verwalter ist
stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Für das
Berufsbild des Gebäude– und Wohnungseigentumsverwalters gibt
es bislang weder eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung noch eine
gesetzliche geregelte Ausbildung. Aus- und Fortbildung sind jedem
einzelnen Verwalter überlassen. Er verwaltet das
Immobilienvermögen eines Eigentümers oder das
Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft und
trifft Entscheidungen mit wesentlichen Konsequenzen für seine
Auftraggeber. Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften
müssen sich weitgehend auf die Kompetenz und
Vertrauenswürdigkeit ihres Verwalters verlassen. Dieses setzt
neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und
geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den
Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher
Verwaltung orientierte Erfahrungen voraus. Weiterhin ist eine
kaufmännische und technische Geschäftsführung und
Finanzverwaltung erforderlich, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden
Rechtsvorschriften.
Die
Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte
Dienstleistung. Deshalb wird die Höhe bestimmt durch den Umfang
und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu
erbringenden Leistungen. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen
bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage
eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der
Verwaltungsunternehmen möglich.
Daher sollten Sie
darauf achten, dass nicht der billige Preis, sondern die preiswerte
Verwaltung Ihren wertvollen Immobilienbesitz verwaltet. Sie wissen!
Eine gute Leistung bekommt man nicht geschenkt.